Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1350/48

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 220 F/1950

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

1350/48

Entscheidungsdatum

05.05.1950

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14650;

Rechtssatz

Die Schätzungsbefugnis, welche die Wr Getränkesteuerordnung und das Wr Vergnügungssteuergesetz der Behörde einräumen, bedeutet nicht, daß die Behörde den maßgeblichen Umsatz willkürlich bestimmen darf, allein, wenn sie den Umsatz den Angaben des Vertreters des Steuerpflichtigen entsprechend geschätzt und einem vom Steuerpflichtigen selbst ohne Bezeichnung eines konkreten Beweisthemas gestellten Antrag auf Anfrage bei der Innung nicht entsprochen hat, liegt darin keine erhebliche Verletzung von Verfahrensvorschriften.

*

E 5.5.1950, 1350/48 #2 VwSlg 220 F/1950;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1950:1948001350.X02

Im RIS seit

05.05.1950

Dokumentnummer

JWR_1948001350_19500505X02

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