Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1308/60

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 2806 F/1963;

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1308/60

Entscheidungsdatum

22.02.1963

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §3 Abs1 Z6;
EStG 1953 §34 Abs2 Z4;
EStG 1953 §4 Abs1;

Rechtssatz

Betreibt ein Gewerbetreibender sein Unternehmen in einem Gebäude, das einer Gebietskörperschaft gehört und zum Abbruche bestimmt ist, und verpflichtet er sich dieser Gebietskörperschaft gegenüber gegen Zahlung eines Abfindungsbetrages zur Räumung, dann handelt er als gewerblicher Unternehmer und der Abfindungsbetrag ERHÖHT seinen GEWINN. Ein solcher Abfindungsbetrag kann auch nicht als Bezug aus öffentlichen Mitteln wegen Hilfsbedürftigkeit gewertet und steuerfrei belassen werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1963:1960001308.X01

Im RIS seit

13.03.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.09.2018

Dokumentnummer

JWR_1960001308_19630222X01

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