Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 86/14/0069

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6149 F/1986

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

86/14/0069

Entscheidungsdatum

16.09.1986

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Besteht das Ermittlungsverfahren nur aus Vorhaltsbeanwortungen durch den Abgabenpflichtigen und aus der Einsicht in ihn betreffende und ihm daher ihrem Inhalt nach bekannte Gerichtsakten, welche er selbst als Beweismittel angeboten hat, so besteht keine Pflicht zu formellem Vorhalt dieser Ermittlungsergebnisse gegenüber dem Abgabepfichtigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1986:1986140069.X01

Im RIS seit

16.09.1986

Dokumentnummer

JWR_1986140069_19860916X01

Navigation im Suchergebnis