Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ro 2018/03/0029

Entscheidungsart

Beschluss

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

6

Geschäftszahl

Ro 2018/03/0029

Entscheidungsdatum

06.03.2019

Index

91/01 Fernmeldewesen

Rechtssatz

Im Fall einer Streitigkeit über Zusammenschaltungsbedingungen (einschließlich der Entgelte) hat die zu treffende Entscheidung die zwischen den Parteien strittigen Zeiträume - die auch in der Vergangenheit liegen können - zu umfassen. Die Entscheidung über Zusammenschaltungsstreitigkeiten erfolgt jedoch nicht im Wege der Auferlegung spezifischer Verpflichtungen, sondern im Rahmen der der Behörde bzw. dem Verwaltungsgericht nach Paragraph 50, TKG 2003 zukommenden Entscheidungsbefugnis vergleiche VwGH 25.6.2008, 2007/03/0211).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2019:RO2018030029.J06

Im RIS seit

17.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

19.04.2019

Dokumentnummer

JWR_2018030029_20190306J06

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