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Rechtssatz für KUVS-1006/4/2011

Entscheidende Behörde

UVS Kärnten

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Bescheid

Geschäftszahl

KUVS-1006/4/2011

Entscheidungsdatum

29.07.2011

Sammlungsnummer

14809

Index

L55002, L55003 Baumschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz

Norm

NatSchG Krnt 2002 §5 Abs1 litg
NatSchG Krnt 2002 §56 Abs1
NatSchG Krnt 2002 §57 Abs2

Rechtssatz

Aus den erläuternden Bemerkungen zum Kärntner NaturschutzgesetzNächster Suchbegriff ergibt sich, dass der Gesetzgeber die Absicht hatte, die Anlage von Modellflugplätzen einer naturschutzrechtlichen Bewilligung zu unterstellen. Bewusst hat der Gesetzgeber die Formulierung „Anlage“ gewählt, um damit alles zu erfassen, was durch die Hand des Menschen zweckbestimmt erstellt bzw. angelegt wurde, wobei nicht zwingend eine feste Verbindung mit dem Boden erforderlich ist.

Das Kärntner Vorheriger SuchbegriffNaturschutzgesetzNächster Suchbegriff zielt nach der Intention des Gesetzgebers auf die Bewilligungspflicht der Anlage eines Modellflugplatzes, nämlich die Situation vor Ort am Boden, ab und lässt sich aus dem Kärntner Vorheriger SuchbegriffNaturschutzgesetzNächster Suchbegriff die Einstellung des sich in der Luft zutragenden Modellflugbetriebes nicht ableiten. Die Einstellung eines reinen Flugbetriebes – gegenständlich trainierte der Berufungswerber sogenannte Einstellungsflüge für die Feinabstimmung von Triebwerken auf einer von ihm gepachteten, 0,7 ha großen, in der freien Landschaft liegenden Parzelle für die Teilnahme an den Weltmeisterschaften und wurde mit Bescheid der Behörde gemäß Paragraph 56, Absatz , in Verbindung mit Paragraph 57, Absatz 2, Kärntner Vorheriger SuchbegriffNaturschutzgesetzNächster Suchbegriff die sofortige Einstellung des Modellflugbetriebes verfügt - ist vom Vorheriger SuchbegriffNaturschutzgesetz nicht umfasst, da diese Tätigkeit nicht unter den Begriff der Arbeitseinstellung bzw. der Wiederherstellung iSd angeführten gesetzlichen Bestimmungen subsumiert werden kann.

Schlagworte

Naturschutzrechtliche Bewilligung, Modellflugplatz, Modellflugbetrieb, Arbeitseinstellung, Wiederherstellung, zweckbestimmte Anlage

Zuletzt aktualisiert am

29.09.2011

Dokumentnummer

JUR_KA_20110729_1006_4_2011_01

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