Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
25.07.1990
Index
L34009 Abgabenordnung Wien
L82259 Garagen Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §248;
GaragenG Wr 1957 §41 Abs2;
LAO Wr 1962 §193;
Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 85/17/0016 E 23. Oktober 1987 RS 3
Stammrechtssatz
Aus dem im § 193 LAO Wr zum Schutze des herangezogenen Haftungspflichtigen normierten Berufungsrecht auch gegen den Abgabenanspruch kann nicht das Recht auf Zustellung des allein an den Abgabepflichtigen zu erlassenden, das Leistungsgebot enthaltenden Abgabenbescheides abgeleitet werden (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78).Aus dem im Paragraph 193, LAO Wr zum Schutze des herangezogenen Haftungspflichtigen normierten Berufungsrecht auch gegen den Abgabenanspruch kann nicht das Recht auf Zustellung des allein an den Abgabepflichtigen zu erlassenden, das Leistungsgebot enthaltenden Abgabenbescheides abgeleitet werden (Hinweis E 31.10.1979, 1817/78).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1990:1988170235.X01
Im RIS seit
11.05.2001
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2009
Dokumentnummer
JWR_1988170235_19900725X01