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Rechtssatz für 3Ob191/17k

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132168

Geschäftszahl

3Ob191/17k

Entscheidungsdatum

23.05.2018

Rechtssatz

Wenn die Bank dem Kunden in der Doppelrolle aus einem Beratungsvertrag und aus einem von ihr initiierten und und gestalteten Zins-Swap-Geschäft, das einen für den Kunden anfänglich negativen Marktwert aufweist, gegenübersteht, hat sie vor Abschluss des Zins-Swap-Geschäfts über den in ihrer Person bestehenden Interessenkonflikt (Paragraph 35, Absatz 5, WAG 2007) und damit über den schon anfänglich bestehenden negativen Marktwert, dessen Höhe, Bedeutung und Zustandekommen aufzuklären.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 191/17k
    Entscheidungstext OGH 23.05.2018 3 Ob 191/17k
    Veröff: SZ 2018/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132168

Im RIS seit

12.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

28.01.2020

Dokumentnummer

JJR_20180523_OGH0002_0030OB00191_17K0000_001

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