Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1945/73

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 4638 F/1974;

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1945/73

Entscheidungsdatum

29.01.1974

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1967 §6 Abs1 Z2;
EStG 1967 §6 Abs1 Z6;

Rechtssatz

Der Ansatz eines Geschäftswertes oder Firmenwertes kommt nur dann in Frage, wenn die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung die tatsächlichen Werte der einzelnen übernommenen Vermögensgegenstände übersteigt, sodaß zum Ausgleich des Unterschiedes ein entsprechender Posten auf der Aktivseite der Bilanz eingesetzt werden muß. Der Ansatz eines negativen Firmenwertes kommt nicht in Betracht, weil gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 6, EStG 1967 die erworbenen Wirtschaftsgüter mit dem Teilwert, höchstens aber mit den tatsächlichen Anschaffungskosten anzusetzen sind.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1974:1973001945.X01

Im RIS seit

29.01.1974

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2018

Dokumentnummer

JWR_1973001945_19740129X01

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