Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn) § 0

Kurztitel

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 201/2013

Typ

Vertrag - Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.09.2013

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

22.03.2013

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Ungarn über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 201/2013

Sprachen

Deutsch, Englisch, Ungarisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 28. Mai bzw. 27. Juni 2013 (eingelangt am 9. Juli 2013) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. September 2013 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Ungarn (im Weiteren „die Parteien“ genannt)

In der Absicht, den Schutz von zwischen ihnen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauschten klassifizierten Informationen zu gewährleisten,

Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,

sind wie folgt übereingekommen:

Im RIS seit

27.08.2013

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2013

Gesetzesnummer

20008551

Dokumentnummer

NOR40155052

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