Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 4664 F/1974;
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
26.03.1974
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1967 §18 Abs1 Z1;
EStG 1967 §36 Abs3;
Rechtssatz
Wird ein am Gewinn einer Wirtschaftstreuhänderkanzlei zu einem Drittel beteiligter Mitarbeiter, der freie Arbeitszeiteinteilung und Urlaubszeiteinteilung sowie Kontrollrechte hinsichtlich der finanziellen Gebarung der Kanzlei besitzt, dem der Erlös aus der Betreuung der von ihm in die Kanzlei eingebrachten Klienten nach Abzug eines Kanzleikostenanteiles zufließt und der anstelle laufender Bezüge sein Entgelt in Form von Entnahmen behebt, bei der Kammer der Wirtschaftreuhänder als Berufsanwärter und bei der Sozialversicherung angemeldet, ist er dennoch als selbständig erwerbstätig anzusehen, weil im Gesamtbild der Verhältnisse die Merkmale der Selbständigkeit der Tätigkeit überwiegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1974:1972001635.X01
Im RIS seit
26.03.1974
Zuletzt aktualisiert am
22.04.2016
Dokumentnummer
JWR_1972001635_19740326X01