Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RW0000943
Geschäftszahl
133R112/18w
Entscheidungsdatum
12.12.2018
Norm
MSchG §33a Abs1
MSchG §33a Abs5
Rechtssatz
Wird die Ware oder die Dienstleistung, für die die Marke rechtserhaltend benutzt wird, von mehreren Oberbegriffen des Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnisses erfasst, so ist im Löschungsverfahren einer der Oberbegriffe zu löschen. Dabei ist eine wirtschaftliche Betrachtungsweise anzustellen und dem Bedürfnis des Markeninhabers an einer angemessenen wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit Rechnung zu tragen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2018:RW0000943
Im RIS seit
28.03.2019
Zuletzt aktualisiert am
28.03.2019
Dokumentnummer
JJR_20181212_OLG0009_13300R00112_18W0000_005