Art17a StGG; die Kunstfreiheit - auch in ihrer Tragweite als Gegenstück zur Wissenschaftsfreiheit gedacht - entbindet nicht schlechthin von der Beachtung gesetzlicher Vorschriften
Wr. BauO §129; Auftrag zur Beseitigung eines konsenslosen Bauwerkes; keine Verletzung im Recht auf Freiheit der Kunst