Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 89/16/0180

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 6481 F/1990

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

89/16/0180

Entscheidungsdatum

08.02.1990

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/06 Verkehrsteuern

Rechtssatz

Im geschäftlichen Verkehr spricht die Vermutung gegen die Freigebigkeit einer Zuwendung, weil im Wirtschaftsleben davon ausgegangen werden kann, daß im Verhältnis zweier unabhängiger Vertragspartner keine Leistungsverpflichtung ohne eine entsprechende Gegenleistung eingegangen wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:1989160180.X05

Im RIS seit

17.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1989160180_19900208X05

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