Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 82/14/0208

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/14/0208

Entscheidungsdatum

22.03.1983

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Der Absolvent einer HTL (Maschinenbau und Kraftfahrzeugbau) ist durchaus imstande, eine einem Ziviltechniker ähnliche (freiberufliche) Tätigkeit zu entfalten. Beschäftigt er sich mit der Erstellung von Gutachten, ist anhand der Gutachten zu prüfen, ob für ihre Erstellung die Kenntnisse eines Mechanikermeisters genügen oder darüber hinausgehende Kenntnisse erforderlich sind. - Maßgebend ist nicht die formale Befähigung, sondern die tatsächliche Tätigkeit, die ein Steuerpflichtiger ausübt (Hinweis auf VJ).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1983:1982140208.X01

Im RIS seit

22.03.1983

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013

Dokumentnummer

JWR_1982140208_19830322X01

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