Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/14/0047

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/14/0047

Entscheidungsdatum

18.07.1995

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Die Komponenten, aus denen sich der Firmenwert zusammensetzt, können einem Wandel unterliegen. Da der Firmenwert jedoch als einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist (Hinweis E 5.3.1986, 84/13/0062), ist die Frage des Teilwerts dieses Wirtschaftsguts danach zu beurteilen, ob der Teilwert in seiner Gesamtheit unter die Anschaffungskosten gesunken ist. Nicht entscheidend ist, ob sich einzelne Komponenten, aus denen sich der Firmenwert zusammensetzt, wertmindernd, demgegenüber aber anderer Komponenten wertsteigernd verändert haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1991140047.X04

Im RIS seit

20.11.2000

Dokumentnummer

JWR_1991140047_19950718X04

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