Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2959/51

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 895 F/1954

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2959/51

Entscheidungsdatum

25.02.1954

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §4 Abs1;

Beachte

y5067;

Rechtssatz

Hat der Bauführer am Bilanzstichtag das Entgelt für eine Bauherstellung schon eingenommen oder dem Bauherrn in Rechnung gestellt, jedoch die ihm obliegende Räumung der Baustelle noch nicht durchgeführt, so sind die voraussichtlichen Räumungskosten durch Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens in der Bilanz als Vorbelastung der Einkünfte zu passivieren.

*

E 25.2.1954, 2959/51 #4;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1954:1951002959.X04

Im RIS seit

22.10.2001

Dokumentnummer

JWR_1951002959_19540225X04

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