Die mögliche Verschaffung der Verfügungsmacht führt noch nicht zwingend zur Annahme einer Lieferung. Trotz trophäenabhängiger Entgeltberechnung könnte die Leistung des Tiergartenbesitzers gegenüber dem Jagdgast im Einräumen der Möglichkeit bestehen, eine Trophäe auf bestimmte Art, nämlich durch eigenen Abschuß des Wildes, zu erwerben. Dies wäre dann der Fall, wenn nur der geringere Teil des Entgeltes der Trophäe zugerechnet werden könnte, die Höhe des Entgeltes mit dem Erwerb der Trophäe also noch keinesfalls erklärbar wäre und die Trophäe lediglich einen Anknüpfungspunkt bei der Berechnung des Entgeltes für die Jagdmöglichkeit bildete.