Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 97/13/0232

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

97/13/0232

Entscheidungsdatum

24.09.2003

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

LiebhabereiV 1993 §1 Abs1;
LiebhabereiV 1993 §2 Abs2;

Rechtssatz

Im Beschwerdefall liegt eine zeitlich nicht festgelegte Möglichkeit für den Abgabepflichtigen vor, seine um 1.300.000 S erworbene Beteiligung zum Nennwert von 1.000.000 S abzutreten. Dies allein erlaubt der belangten Behörde nicht, von einer von vornherein befristeten Beteiligung auszugehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2003:1997130232.X02

Im RIS seit

27.10.2003

Dokumentnummer

JWR_1997130232_20030924X02