Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

Navigation im Suchergebnis

Rechtssatz für 82/14/0312

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

82/14/0312

Entscheidungsdatum

30.04.1985

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Schränkt ein Steuerpflichtiger seine betriebliche Tätigkeit in einer Weise ein, daß ihr im Vergleich zur bisher ausgeübten Tätigkeit praktisch keine Bedeutung mehr beizumessen ist, und kann auch nicht erwartet werden, daß die bisherige Tätigkeit zu einem späteren Zeitpunkt wiederum aufgenommen wird, so liegt eine Betriebsaufgabe vor.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1985:1982140312.X01

Im RIS seit

30.04.1985

Dokumentnummer

JWR_1982140312_19850430X01

Navigation im Suchergebnis