Ob eine Vergütung iSd § 23 Z 2 EStG dem Gewinn des Gesellschafters oder seinem selbständigen Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Vergütung für eine Leistungsbeziehung zwischen Gewerbebetrieb der Personengesellschaft und der Person des Gesellschafters oder zwischen ersterem und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters bezahlt wird (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, ESt-Hdb, zweite Auflage, Tz 38 zu § 23). Ersteres ist der Fall und damit Zurechnung zum Gewinnanteil, wenn der Gesellschafter das Unternehmen seines Gewerbebetriebes - auch ohne Betriebsaufgabe - (und von ihm gemietete Räume) an die Personengesellschaft verpachtet (die Räume untervermietet) und sein Betriebsgegenstand nicht die Verpachtung von Unternehmen ist.Ob eine Vergütung iSd Paragraph 23, Ziffer 2, EStG dem Gewinn des Gesellschafters oder seinem selbständigen Gewerbebetrieb zuzurechnen ist, hängt davon ab, ob die Vergütung für eine Leistungsbeziehung zwischen Gewerbebetrieb der Personengesellschaft und der Person des Gesellschafters oder zwischen ersterem und dem selbständigen Gewerbebetrieb des Gesellschafters bezahlt wird (Hinweis auf Schubert-Pokorny-Schuch-Quantschnigg, ESt-Hdb, zweite Auflage, Tz 38 zu Paragraph 23,). Ersteres ist der Fall und damit Zurechnung zum Gewinnanteil, wenn der Gesellschafter das Unternehmen seines Gewerbebetriebes - auch ohne Betriebsaufgabe - (und von ihm gemietete Räume) an die Personengesellschaft verpachtet (die Räume untervermietet) und sein Betriebsgegenstand nicht die Verpachtung von Unternehmen ist.