Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 95/15/0090

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

2

Geschäftszahl

95/15/0090

Entscheidungsdatum

22.09.2000

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §236 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/15/0161 E 27. April 2000 RS 2

Stammrechtssatz

Persönliche Unbilligkeit ist ua dann nicht gegeben, wenn die finanzielle Situation eines Abgabenschuldners so schlecht ist, dass auch die Gewährung der beantragten Nachsicht nicht den geringsten Sanierungseffekt hätte und an der Existenzgefährdung nichts änderte (Hinweis E 18.5.1995, 95/15/0053).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2000:1995150090.X02

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

12.12.2016

Dokumentnummer

JWR_1995150090_20000922X02

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