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Rechtssatz für 4Ob241/18x

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132426

Geschäftszahl

4Ob241/18x

Entscheidungsdatum

20.12.2018

Norm

Tiroler RettungsdiensteG §10

Rechtssatz

Bei einem den Regelfall darstellenden totalen Krankenhausaufnahmevertrag wird der Behandlungsvertrag durch eine medizinisch notwendige Überstellung in ein höherwertiges Krankenhaus nicht beendet oder unterbrochen. Die Kosten der Behandlung im höherwertigen Krankenhaus sind als weitere Behandlungskosten anzusehen. Das Gleiche gilt für die Kosten der Überstellung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 241/18x
    Entscheidungstext OGH 20.12.2018 4 Ob 241/18x
    Beisatz: § 10 Abs 1 des Tiroler Rettungsdienstgesetzes normiert eine subsidiäre Kostentragungsregelung, die erst dann zur Anwendung gelangt, wenn sonst keine Pflicht zur Kostentragung bzw Kostenübernahme ex lege oder ex contractu besteht. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2018:RS0132426

Im RIS seit

04.03.2019

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2019

Dokumentnummer

JJR_20181220_OGH0002_0040OB00241_18X0000_001

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