Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2007/15/0098

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 8546 F/2010

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2007/15/0098

Entscheidungsdatum

20.05.2010

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes führt die Ferienwohnungsvermietung, bei welcher keine Verpflegung der Gäste und keine tägliche Wartung der Zimmer stattfindet, dann zu Einkünften aus Gewerbebetrieb, wenn eine verhältnismäßig große Zahl von vermieteten Wohnungen eine Tätigkeit bedingt, die über jene Tätigkeit, wie sie mit der bloßen Nutzungsüberlassung von Räumen üblicherweise verbunden ist, deutlich hinausgeht. Die kurzfristige Vermietung einer größeren Anzahl eingerichteter Ferienwohnungen erfordert in aller Regel eine Verwaltungsarbeit, die das bei bloßer Vermietung übliche Maß übersteigt vergleiche hiezu das hg. Erkenntnis vom 24. Juni 2009, 2008/15/0060). Der Vermieter muss sich nämlich stets um neue Feriengäste umsehen und hat bei jedem Wechsel der Feriengäste darauf zu achten, dass sich die Wohnungen und ihre Einrichtung in einem weiterhin vermietbaren Zustand befinden, was neben der laufenden Kontrolle und den Reinigungsarbeiten beim Mieterwechsel in erhöhtem Maße auch Nachschaffungen und Reparaturen bei der Wohnungseinrichtung bedingen wird vergleiche nochmals das hg. Erkenntnis 2008/15/0060).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2007150098.X04

Im RIS seit

01.07.2010

Zuletzt aktualisiert am

02.12.2016

Dokumentnummer

JWR_2007150098_20100520X04

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