Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2006/13/0140

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

2006/13/0140

Entscheidungsdatum

28.04.2009

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

LiebhabereiV 1993 §1 Abs2;

Rechtssatz

Eine (Eigentums-) Wohnung stellt unabhängig von der Größe ein Wirtschaftsgut dar, das sich in einem besonderen Maß für eine Nutzung im Rahmen der Lebensführung eignet, auch wenn die Wohnung durch eine Körperschaft (z.B. GesmbH) bewirtschaftet wird.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2009:2006130140.X01

Im RIS seit

21.05.2009

Zuletzt aktualisiert am

19.11.2009

Dokumentnummer

JWR_2006130140_20090428X01

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