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ERL_BKA_20240726_2024_0_546_957

Bundesministerium

Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport

Genehmigungsdatum

26.07.2024

Typ

Rundschreiben

Geschäftszahl

2024-0.546.957

Titel

Rundschreiben zur "Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes 2024

Text

Rundschreiben zur „Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes 2024“

Sehr geschätzte Adressat:innen,

mit diesem Rundschreiben dürfen wir Ihnen die „Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes 2024“ übermitteln

Einleitung

Die Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes ordnet sämtliche Lehrberufe, die der Bundesdienst aktuell ausbildet, insgesamt sieben Gruppen zu. Diesen Gruppen sind wiederum unterschiedliche Tarifarten zugeordnet. Innerhalb einer Gruppe ist zu unterscheiden, ob der Lehrling über den Abschluss einer Matura oder Berufsreifeprüfung verfügt sowie ob der Lehrling anhand seiner tatsächlichen Tätigkeit als Arbeiter:in oder Angestellte:r einzustufen ist (siehe „Anwendung der Einkommenstabelle“).

Die Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes dient der Vereinheitlichung sowie der Nachvollziehbarkeit der Lehrlingseinkommen im Bund. In vielen Bereichen, insbesondere in der Gruppe „Verwaltung“, die rund zwei Drittel aller Lehrlinge im Bundesdienst umfasst, führt die Tabelle zu Anhebungen der Lehrlingseinkommen. Weiters bezweckt die Tabelle Erleichterungen für die Verwaltung, indem die jährlichen Erhöhungen der Einkommen nunmehr zentral von der Bundeslehrlingskoordination im BMKÖS koordiniert und kommuniziert werden. Die Tabelle soll somit zu einer Attraktivierung der Lehrlingsausbildung im Bundesdienst beitragen.

Die Tabelle wurde in Abstimmung mit allen Ressorts unter Federführung der Bundeslehrlingskoordination im Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlicher Dienst und Sport erstellt.

Die Umsetzung und wiederkehrende Anpassung in der Applikation Besoldung wird zentral durch die Abteilung IT-Personalmanagement des Bundeskanzleramts nach den Vorgaben der Bundeslehrlingskoordination im BMKÖS, Abt. III/11, erfolgen.

Die „Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes 2024“ ist ab 01.09.2024 gültig und selbstständig von den Ressorts anzuwenden.

Freiwillige Anwendung ab 01.08.2024

Da manche Ressorts ihre mehrheitlichen Lehrlingsaufnahmen bereits mit August beginnen ist es möglich die „Einkommenstabelle für Lehrlinge des Bundes 2024“ ab 01.08.2024 anzuwenden. Aus technischen Gründen ist nur die Gruppe Verwaltung in der Ausführung für Angestellte ab 01.08.2024 im PM-SAP produktiv. Alle übrigen Tarife aus der Tabelle können in der Übergangszeit per Individualeingabe zugeordnet werden und ab 01.09.2024 auf den Tarif aus der Tabelle umgestellt werden.

Anwendung der Einkommenstabelle (Beilage 1)

Die Einkommenstabelle ordnet alle derzeit angebotenen Lehrberufen im Bundesdienst einer der folgenden Gruppen zu: Verwaltung, IT, Lebensmittel, Ziviltechnik, Gastronomie, Handwerk und Forst. Innerhalb einer Gruppe sind die Tarife anhand von zwei Merkmalen zu unterscheiden:

positiv absolvierte Matura bzw. Berufsreifeprüfung ODER keine positiv absolvierte Matura bzw. Berufsreifeprüfung
Arbeiter:in ODER Angestellte:r

Für jeden Lehrling ist anhand der Tabelle die korrekte Tarifart aus der jeweiligen Gruppe zu ermitteln und anschließend im PM-SAP (oder PERSIS) manuell umzustellen bzw. zuzuordnen.

ACHTUNG!

Ausgenommen sind Lehrlinge mit bestehendem Lehrverhältnis, deren Ist-Einkommen höher sind als in der Tabelle vorgesehen (siehe Fallbeispiel römisch fünf unten).

 

Folgende Fragen helfen bei der korrekten Zuordnung:

Um welchen Lehrberuf handelt es sich?

Die korrekte Bezeichnung des Lehrberufs ist im Lehrvertrag festgehalten.

In welche Gruppe fällt der Lehrberuf?

Die Gruppe des zuzuordnenden Lehrberufs ist Teil 1 der Beilage 1 zu entnehmen.

ACHTUNG!

Falls der Lehrberuf nicht in der Beilage 1 enthalten ist, ersuchen wir um Kontaktaufnahme mit der Bundeslehrlingskoordination in der Abt. III/11 des BMKÖS.

In welche Tarifart fällt der Lehrling?

1)
Welche Tätigkeiten führt der Lehrling tatsächlich an seinem Arbeitsplatz aus?

Jeder Lehrling ist im Einzelfall anhand der tatsächlich überwiegend ausgeführten Tätigkeiten einzustufen. Ausschlaggebend ist, welche Tätigkeiten der Lehrling tatsächlich ausübt und nicht, welche vereinbart sind.

         Einstufung

Tarifart

Lehrling als Arbeiter:in

LG/00/xyz/2 (entspricht MA-Kreis 42)

Lehrling als Angestellte:r

LG/00/xyz/3 (entspricht MA-Kreis 41)

Lehrling als Arbeiter:in

mit pos. abs. Matura / Berufsreifeprüfung

LG/00/xyz/BRP/2 (entspricht MA-Kreis 42)

Lehrling als Angestellte:r

mit pos. abs. Matura / Berufsreifeprüfung

LG/00/xyz/BRP/3 (entspricht MA-Kreis 41)

2)
Weist der Lehrling eine positiv absolvierte Matura oder Berufsreifeprüfung vor?

NEIN:   Hier ist die Tarifart OHNE Zusatz „BRP“ korrekt.

JA:         Hier ist die Tarifart MIT dem Zusatz „BRP“ korrekt.

ACHTUNG!

Die Wahl des Ausbildungsmodells „Lehre mit Matura“ ist KEIN Kriterium. Die Tarifart mit dem Zusatz „BRP“ ist nur dann zu wählen, wenn der Lehrling eine Matura oder Berufsreifeprüfung bereits positiv absolviert hat und das Prüfungszeugnis vorlegen kann.

Die Anrechnung von facheinschlägigen früheren Ausbildungszeiten bzw. Ersatzzeiten gem. §13 Absatz eins, Litera a, BAG auf die Lehrzeit bleibt davon unberührt.

Fallbeispiele

römisch eins.
Neuaufnahme eines Lehrlings

Bei der Neuaufnahme eines Lehrlings ab 01.09.2024 ist die „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“ immer anzuwenden.

römisch zwei.
Neuaufnahme eines Lehrlings mit positiv absolvierter Matura oder Berufsreifeprüfung

Bei der Neuaufnahme eines Lehrlings mit positiv absolvierter Matura oder Berufsreifeprüfung ist der jeweilige Tarif mit dem Zusatz „/BRP“ aus der „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“ anzuwenden.

römisch drei.
Lehrling absolviert während des Lehrverhältnisses Matura oder Berufsreifeprüfung positiv

Für Lehrlinge mit bestehendem Lehrverhältnis zum Bund, die ein positives Matura- oder Berufsreifeprüfungszeugnis vorlegen können, ist ab Stichtag 01.09.2024 auf die (höhere) Tarifart mit dem Zusatz „/BRP“ umzustellen und an BMKÖS mit Beilage 2 zeitnah zu melden. Eine rückwirkende Geltung ist nicht vorgesehen.

römisch vier.
Bestehendes Lehrverhältnis mit niedrigerem Einkommen als in der „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“

Für einen Lehrling mit bestehendem Lehrverhältnis zum Bund mit einem derzeit niedrigerem Einkommen als in der „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“ vorgesehen ist auf den korrekten Tarif umzustellen.

römisch fünf.
Bestehendes Lehrverhältnis mit höherem Einkommen als in der „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“

Für einen Lehrling mit bestehendem Lehrverhältnis, dessen Ist-Einkommen höher ist als in der „Einkommenstabelle Lehrlinge des Bundes“ vorgesehen, ist diese NICHT anzuwenden. Der Lehrling ist mit dem bisherigen (höheren) Tarif als „Ausläufer“ zu behandeln. Damit ist gemeint, dass der Lehrling solange im alten Tarifsystem verbleibt, bis entweder das Lehrlingseinkommen niedriger als in der Tabelle ist (siehe Fallbeispiel römisch vier) oder das Lehrverhältnis endet.

 

Meldung an BMKÖS mit Beilage 2

Einmalige Meldung bis 30.11.2024

Es wird ersucht, das Formular Tarifumstellung (Beilage 2) vollständig ausgefüllt bis 30.11.2024 an die Bundeslehrlingskoordination im BMKÖS zu übermitteln (iii11@bmkoes.gv.at, laura.puggelsheim@bmkoes.gv.at). Falls keine Umstellung erfolgt (Fallbeispiel römisch vier), wird ersucht, das entsprechende Begründungsfeld im Formular auszufüllen.

Anlassbezogene Meldung im Bedarfsfall

Bei zukünftigen Umstellungen auf eine BRP-Tarifart während des Lehrverhältnisses (Fallbeispiel römisch drei) wird ersucht, diese Information über das Meldeformular an die Bundeslehrlingskoordination zu übermitteln.

Klarstellung Ü18-Regelung

Die Vollendung des 18. Lebensjahres stellt für den Bund kein Kriterium für eine Überzahlung von Lehrverhältnissen dar. Das bedeutet, dass Tarife mit dem Zusatz „18“ schon seit dem 01.01.2024 NICHT mehr anzuwenden sind. Für Lehrlinge, die derzeit einem Tarif mit dem Zusatz „18“ zugeordnet sind, ist wie im Fallbeispiel römisch fünf vorzugehen.

Rückfragen

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Bundeslehrlingskoordination in der Abt. III/11 des BMKÖS.

Zuletzt aktualisiert am

17.07.2025

Dokumentnummer

ERL_BKA_20240726_2024_0_546_957

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