Bundesrecht konsolidiert

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Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn) § 0

Kurztitel

Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen (USA, Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 22/1926

Typ

Vertrag - USA, Ungarn

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

12.12.1925

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

26.11.1924

Index

19/11 Kriegsrecht, Kriegsfolgen

Titel

Abkommen zwischen Österreich, den Vereinigten Staaten und Ungarn, betreffend Regelung der Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen.
StF: BGBl. Nr. 22/1926 (NR: GP II 273 AB 340 S. 105.)

Sonstige Textteile

Nachdem das am 26. November 1924 in Washington unterfertigte Abkommen zwischen Österreich, den Vereinigten Staaten von Amerika und Ungarn, betreffend Regelung der Forderungen aus Kriegsschäden und Schuldverhältnissen, welches also lautet: ...

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident diesen Staatsvertrag für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler und vom Bundesminister für Finanzen gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 25. August 1925.

Ratifikationstext

Da die Ratifikationen am 12. Dezember 1925 ausgetauscht wurden, ist dieses Abkommen gemäß Artikel römisch VI, Absatz 1, an diesem Tage in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich, im folgenden Österreich genannt, die Vereinigten Staaten von Amerika und das Königreich Ungarn, im folgenden Ungarn genannt, von dem Wunsche beseelt die Beträge festzusetzen, die von Österreich und von Ungarn in Erfüllung ihrer Verpflichtungen nach den von den Vereinigten Staaten mit Österreich am 24. August 1921 und mit Ungarn am 29. August 1921 abgeschlossenen Verträgen zu zahlen sind, die den Vereinigten Staaten und ihren Staatsangehörigen die in einer gemeinsamen Resolution des Kongresses der Vereinigten Staaten vom 2. Juli 1921 spezifizierten Rechte einschließlich der Rechte aus den Verträgen von Saint-Germain-en-Laye, beziehungsweise Trianon sichern, haben beschlossen, diese Fragen einem Kommissär zur Entscheidung zu unterbreiten, und als ihre Bevollmächtigten für die Unterzeichnung eines diesbezüglichen Übereinkommens ernannt:

Anmerkung, Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Form befundenen Vollmachten folgendes Übereinkommen geschlossen haben:

Schlagworte

e-rk

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2014

Gesetzesnummer

10000090

Dokumentnummer

NOR11000090

Alte Dokumentnummer

N1192615698S

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1926/22/P0/NOR11000090