Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für Ra 2021/13/0080

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

Ra 2021/13/0080

Entscheidungsdatum

21.07.2021

Index

L37302 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe Ortsabgabe Gästeabgabe Kärnten
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §26 Abs1
ZweitwohnsitzabgabeG Krnt 2006 §2 Abs3

Rechtssatz

Voraussetzung für einen Wohnsitz ist zum einen das "Innehaben" einer Wohnung. Dieses "Innehaben" muss zum anderen unter Umständen erfolgen, die darauf schließen lassen, dass der Steuerpflichtige die Wohnung beibehalten und benutzen wird. Maßgebend sind dabei jeweils die tatsächlichen Verhältnisse vergleiche VwGH 4.9.2014, 2011/15/0133).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RA2021130080.L01

Im RIS seit

05.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

05.11.2021

Dokumentnummer

JWR_2021130080_20210721L01

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