Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 98/16/0205

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

5

Geschäftszahl

98/16/0205

Entscheidungsdatum

15.03.2001

Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §10;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0207 98/16/0206

Rechtssatz

Nach der stRsp des VwGH ergibt sich aus der Ausnahmebestimmung des Paragraph 10, zweiter Satz ErbStG, dass die Übernahme der Schenkungssteuer durch den Geschenkgeber als weitere Schenkung gilt und daher in diesem Fall die Schenkungssteuer für die Schenkung zuzüglich der geschenkten Schenkungssteuer zu erheben ist (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III9 (1997), Rz 3 zu Paragraph 10, ErbStG).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1998160205.X05

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1998160205_20010315X05

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