Bundesrecht konsolidiert

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Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen § 3

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 32/1993 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 3

Inkrafttretensdatum

16.01.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.2018

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Beachte


Zum Bezugszeitraum vgl. § 6

Text

Paragraph 3,

Wird eine Tätigkeit teils nichtselbständig, teils selbständig ausgeübt, und werden bei der selbständig ausgeübten Tätigkeit Betriebsausgaben geltend gemacht, können Pauschbeträge im Sinne dieser Verordnung nicht in Anspruch genommen werden.

Zuletzt aktualisiert am

06.05.2022

Gesetzesnummer

10004803

Dokumentnummer

NOR12052117

Alte Dokumentnummer

N3199325146J

European Legislation Identifier (ELI)

https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1993/32/P3/NOR12052117

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