Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 2009/16/0246

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

2009/16/0246

Entscheidungsdatum

25.02.2010

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Sollte der Geschäftsführer mit seinem Vorbringen völlige Unkenntnis in buchhalterischen und steuerrechtlichen Belangen geltend machen wollen, so ist ihm die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes entgegenzuhalten, wonach auch eine solche Unkenntnis den Geschäftsführer einer GmbH nicht zu exkulpieren vermag. Dies gilt im Beschwerdefall auch ohne Rücksicht auf den Geburtsort des Geschäftsführers im Kosovo vergleiche in Bezug auf die Staatsangehörigkeit das hg. Erkenntnis vom 10. Oktober 1996, Zl. 94/15/0122, und die dort zitierte Vorjudikatur) oder dessen mangelhafte Kenntnisse der deutschen Sprache.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2010:2009160246.X04

Im RIS seit

26.03.2010

Zuletzt aktualisiert am

26.08.2010

Dokumentnummer

JWR_2009160246_20100225X04

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