Löhne, Gehälter und ähnliche Vergütungen sowie Pensionen, die Österreich, die Bundesländer, Bezirke oder Gemeinden oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften oder öffentlich-rechtliche Pensionsfonds an natürliche Personen (außer an Staatsangehörige der Vereinigten Staaten und natürliche Personen, denen die Einreise in die Vereinigten Staaten zur Gründung eines ständigen Wohnsitzes gestattet worden ist) zahlen, sind in den Vereinigten Staaten von der Steuer ausgenommen.