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Rechtssatz für 14Os142/18s (14Os33/19p)

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Strafrecht

Rechtssatznummer

RS0132724

Geschäftszahl

14Os142/18s (14Os33/19p)

Entscheidungsdatum

25.06.2019

Norm

Auslieferungsvertrag USA Art4 Abs3

Rechtssatz

Einzelne Kategorien strafbarer Handlungen sind vom Auslieferungshindernis der politischen Beweggründe des Auslieferungsersuchens nicht ausgenommen.

Entscheidungstexte

  • 14 Os 142/18s
    Entscheidungstext OGH 25.06.2019 14 Os 142/18s
    Beisatz: Auch „rein kriminelle“ Taten fallen in dessen Anwendungsbereich. (T1)
    Beisatz: Das Vorliegen des Auslieferungshindernisses kann nur anhand von Indizien geklärt werden. Solcher Art ist eine indirekte Beweisführung unter Heranziehung von objektivierbaren Umständen, wie der „demokratischen und rechtsstaatlichen“ Tradition der USA und der „Unabhängigkeit ihrer Justiz“, welche nach Art einer Reflexwirkung auf die politische Entscheidungsfindung Einfluss haben können, nicht zu beanstanden. (T2)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132724

Im RIS seit

03.09.2019

Zuletzt aktualisiert am

03.09.2019

Dokumentnummer

JJR_20190625_OGH0002_0140OS00142_18S0000_001

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