Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1176/54

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Sammlungsnummer

VwSlg 1709 F/1957

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1176/54

Entscheidungsdatum

11.10.1957

Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1939 §4 Abs1
EStG 1953 §4 Abs1

Rechtssatz

Auch ein noch nicht fertiggestelltes und noch nicht benützbares Wirtschaftsgut kann zum NOTWENDIGEN BETRIEBSVERMÖGEN gehören. Ob die vorzeitige Absetzung von Wiederaufbaukosten eines Gebäudes gemäß Artikel 4, Absatz 4, des SteuerÄG 1950 zulässig ist, richtet sich nach den Verhältnissen in dem Jahre, in dem der Wiederherstellungsaufwand geleistet worden ist. Gehört in diesem Jahre das wiederhergestellte Gebäude noch nicht zu einem Betriebsvermögen, dann ist die Absetzung zulässig.

Schlagworte

BetriebsvermögenStichtag für die Beurteilung der Betriebszughörigkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1957:1954001176.X01

Im RIS seit

02.06.2020

Zuletzt aktualisiert am

02.06.2020

Dokumentnummer

JWR_1954001176_19571011X01

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