Eine "indirekte Kontrolle" durch Besucher der Führungen kann im Allgemeinen eine persönliche Abhängigkeit der Beschäftigten von ihrem Vertragspartner nicht begründen (vgl. in diesem Sinne das Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2010/08/0256).Eine "indirekte Kontrolle" durch Besucher der Führungen kann im Allgemeinen eine persönliche Abhängigkeit der Beschäftigten von ihrem Vertragspartner nicht begründen vergleiche in diesem Sinne das Erkenntnis vom 17. Oktober 2012, 2010/08/0256).