Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Beschluss
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
20.09.1995
Index
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §248;
BAO §273 Abs1;
BAO §276 Abs1;
BAO §278 Abs1;
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
B-VG Art132;
VwGG §27;
VwGG §36 Abs2;
Rechtssatz
Ausführungen, wonach die Berechtigung zur Erhebung einer Säumnisbeschwerde durch den Haftungspflichtigen auch bei mangelnder Rechtssubjektivität der GmbH zum Zeitpunkt der Erlassung der erstinstanzlichen Bescheide gegeben ist, weil diese mangelnde Rechtssubjektivität der GmbH nichts am Entstehen der behördlichen Entscheidungspflicht über eine Berufung des Haftungspflichtigen ändern kann. Ist seine Berufung als unzulässig zu beurteilen, dann hat der Haftungspflichtige immer noch Anspruch auf Erledigung der erhobenen Berufung mittels Zurückweisungsbescheides (hier:
Einstellung des Verfahrens über die Säumnisbeschwerde nach § 36 Abs 2 VwGG).
Schlagworte
Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete
Verletzung der Entscheidungspflicht Diverses Zurückweisung -
Einstellung
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130068.X01
Dokumentnummer
JWR_1995130068_19950920X01