Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien) § 0

Kurztitel

Erleichterung von Ambulanz- sowie Such- und Rettungsflügen (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 188/2005

Typ

Vertrag - Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.10.2005

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

04.10.2002

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER DIE ERLEICHTERUNG VON AMBULANZ- SOWIE SUCH- UND RETTUNGSFLÜGEN
StF: BGBl. III Nr. 188/2005 (NR: GP XXII RV 841 AB 908 S. 110. BR: AB 7279 S. 722.)

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 8, Absatz eins, des Abkommens wurden am 5. Februar 2003 bzw. 26. Juli 2005 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2005 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Slowenien, als Vertragsparteien des am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Abkommens über die Internationale Zivilluftfahrt, in dem Wunsche, die Durchführung grenzüberschreitender Ambulanzflüge bei dringlichen Transporten von Verletzten oder Kranken im Bewusstsein der besonderen Gegebenheiten solcher Flüge auch unter Einbeziehung von Außenlandeplätzen zu regeln, die Suche nach Verunglückten und Verletzten zu ermöglichen und deren Rettung und Heimkehr mit Luftfahrzeugen zu erleichtern, haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3
Ambulanzflug, Suchflug

Zuletzt aktualisiert am

08.01.2018

Gesetzesnummer

20004385

Dokumentnummer

NOR30004779

Navigation im Suchergebnis