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Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ) Art. 2

Kurztitel

Erprobung des Bildungskompasses im Land Oberösterreich im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

Kundmachungsorgan

BGBl. I Nr. 133/2017

Typ

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.04.2017

Außerkrafttretensdatum

Index

17 Vereinbarungen gem. Art. 15a B-VG

Text

Artikel 2

Aufgaben im Pilotprojekt Bildungskompass

  1. Absatz einsDas Land Oberösterreich übernimmt im Rahmen des Pilotprojekts folgende Aufgaben:
    1. Litera a
      Rekrutierung und Auswahl von 50 Pilotgruppen in elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -be-treuungseinrichtungen nach den vom Charlotte-Bühler-Institut zur Verfügung gestellten Auswahlkriterien und Übergabe der Kontaktdaten an das Charlotte-Bühler-Institut,
    2. Litera b
      Information der öffentlichen und privaten Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen und relevanter Stakeholder (inkl. Eltern) über die fachlichen, organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen des Pilotprojekts,
    3. Litera c
      zeitliche und räumliche Organisation der Schulungs- und Begleitmaßnahmen für Elementarpädagoginnen und -pädagogen, die am Pilotprojekt beteiligt sind, wie Auftakt- und Abschlussveranstaltungen,
    4. Litera d
      zeitliche und räumliche Organisation der Gruppeninterviews von Fachkräften, die am Pilotprojekt beteiligt sind,
    5. Litera e
      Aufbereitung der Kontaktdaten der für die Kontrollgruppe des Pilotprojekts benötigten nicht einbezogenen öffentlichen und privaten Rechtsträger von institutionellen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
  2. Absatz 2Die Fachkräfte der öffentlichen und privaten Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen, die am Pilotprojekt teilnehmen, übernehmen folgende Aufgaben:
    1. Litera a
      Teilnahme an den Schulungsmaßnahmen,
    2. Litera b
      Teilnahme an den Gruppeninterviews,
    3. Litera c
      Beobachtung und Dokumentation der Lerndispositionen der vier- und fünfjährigen Kinder,
    4. Litera d
      Übergabe der Beobachtungsergebnisse an die Eltern im Rahmen eines Entwicklungsgesprächs,
    5. Litera e
      Erfassung der Arbeitszeit, die für Beobachtung und Dokumentation der Lerndispositionen der vier- und fünfjährigen Kinder, für die Reflexion und für die Übergabe der Beobachtungsergebnisse an die Eltern im Entwicklungsgespräch aufgewendet wird.

Schlagworte

Kinderbetreuungseinrichtung, Elementarpädagoge, Kinderbildungseinrichtung, Schulungsmaßnahme, Auftaktveranstaltung

Im RIS seit

08.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2023

Gesetzesnummer

20009951

Dokumentnummer

NOR40196141

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/i/2017/133/A2/NOR40196141

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