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Rechtssatz für 16Ok1/19m

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132631

Geschäftszahl

16Ok1/19m

Entscheidungsdatum

03.06.2019

Norm

KartG §55

Rechtssatz

Paragraph 55, KartG knüpft an die Zahlungspflicht für die Rahmengebühr an. Hat das Kartellgericht zwei Rahmengebühren festgesetzt, weil zwischen zwei Begehren kein innerer Zusammenhang besteht, sind die Sachverständigenkosten derjenigen Partei aufzuerlegen, die auch die Zahlungspflicht für die Gerichtsgebühr für jenen Anspruch trifft, zu dessen Klärung das Gutachten eingeholt wurde. Können bestimmte Kosten nicht ausschließlich einem von mehreren Begehren zugeordnet werden, sind sie den Parteien (analog Paragraph 52, Absatz 2, KartG) verhältnismäßig aufzuerlegen.

Entscheidungstexte

  • 16 Ok 1/19m
    Entscheidungstext OGH 03.06.2019 16 Ok 1/19m

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132631

Im RIS seit

12.07.2019

Zuletzt aktualisiert am

10.10.2019

Dokumentnummer

JJR_20190603_OGH0002_0160OK00001_19M0000_002

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