Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 0768/64

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

0768/64

Entscheidungsdatum

23.04.1965

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §6 Z1;

Beachte

y5461;

Rechtssatz

Der Grundsatz der Einzelbewertung schließt nicht aus, daß Gruppen gleichartiger Gegenstände zusammengefaßt werden und ihr Wert gemeinsam festgestellt wird (Gruppenbewertung). Es ist dies jedoch nur dann zulässig, wenn die Voraussetzungen für die Bewertung für alle in der Gruppe zusammengefaßten Gegenstände im wesentlichen die gleichen sind.

*

E 23.4.1965, 768/64 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1965:1964000768.X01

Im RIS seit

16.07.2001

Dokumentnummer

JWR_1964000768_19650423X01

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