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Rechtssatz für 35/10059/34-2006th

Entscheidende Behörde

UVS Salzburg

Dokumenttyp

Rechtssatz

Entscheidungsart

Erkenntnis

Geschäftszahl

35/10059/34-2006th

Entscheidungsdatum

14.09.2006

Index

50/01 GewerbeordnungNächster Suchbegriff

Norm

GewO §359a
GewO §74 Abs2 Z2
GewO §77
GewO §81
GewO §81a
GewO §79 Abs3

Rechtssatz

Wurde auf Grund eines rechtskräftigen Bescheides gemäß Paragraph 79, Absatz 3, GewO die Vorlage eines Sanierungskonzeptes für eine weitergehende Vorheriger SuchbegriffReinigung der Abluft aus dem Trockner der genehmigten MDF-Anlage bis spätestens April 2007 aufgetragen, ist in absehbarer Zeit mit einer Änderung der Geruchssituation der bestehenden Betriebsanlage im Sinne einer Verbesserung zu rechnen. Dies ist auch im vorliegenden Verfahren zur Änderung der Betriebsanlage gemäß Paragraph 81 a, (durch Errichtung eines Biomasseheizkraftwerkes) zu berücksichtigen (siehe dazu VwGH vom 27.5.1997, 97/04/0026).

Schlagworte

Vorschreibung eines Sanierungskonzepts, Änderung der Geruchssituation in absehbarer Zeit

Dokumentnummer

JUR_SA_20060914_351005934_06_01

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