Wr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß §129 Abs2 iVm. §135 Abs1; keine denkunmögliche Bestrafung bzw. Strafbemessung; kein Entzug des gesetzlichen Richters aus dem Grunde der VerjährungWr. Bauordnung; Verhängung einer Verwaltungsstrafe gemäß §129 Abs2 in Verbindung mit §135 Abs1; keine denkunmögliche Bestrafung bzw. Strafbemessung; kein Entzug des gesetzlichen Richters aus dem Grunde der Verjährung