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Rechtssatz für 6Ob86/18t

Gericht

OGH

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtsgebiet

Zivilrecht

Rechtssatznummer

RS0132491

Geschäftszahl

6Ob86/18t

Entscheidungsdatum

24.01.2019

Norm

EZG §44

Rechtssatz

Für das Verpflichtungsgeschäft über Emissionszertifikate gelten die für Kaufverträge über bewegliche unkörperliche Sachen/Rechte einschlägigen Bestimmungen des ABGB.  Da das Zertifikat eine Ware ist, richtet sich die Übertragung nach allgemeinen sachenrechtlichen Übertragungsregeln: Mit Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über Ware und Preis, Genehmigung durch das Unionsregister und das European Union Transaktion Log (EUTL) bzw International Transaction Log (ITL) wird die Transaktion in Form von Gut- und Lastschriften auf die Konten der Beteiligten gebucht. Ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist somit aufschiebend bedingt durch die Genehmigung durch das Unionsregister. Erst mit tatsächlicher Buchung in der Registerstelle ist das Emissionszertifikat wirksam übertragen, und das Eigentum geht auf den Erwerber über.

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 86/18t
    Entscheidungstext OGH 24.01.2019 6 Ob 86/18t

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132491

Im RIS seit

09.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.04.2019

Dokumentnummer

JJR_20190124_OGH0002_0060OB00086_18T0000_001

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