Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
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Gericht
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Entscheidungsart
Erkenntnis
Rechtssatznummer
1
Geschäftszahl
2004/14/0030
Entscheidungsdatum
27.04.2005
Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm
BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
Rechtssatz
Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug-um-Zug-Geschäfte) bestehen. Der vom Vertreter zu erbringende Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger hat daher auch die von der Gesellschaft getätigten Zug-um-Zug-Geschäfte zu umfassen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2005:2004140030.X01
Dokumentnummer
JWR_2004140030_20050427X01