Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V74/2016, E v 16.06.2017 (keine Aufhebung des Flächenwidmungsplanes 3 der Gemeinde Luftenberg an der Donau idF der Änderung Nr 17 vom 23.04.2009, soweit er sich auf ein bestimmtes Grundstück bezieht).Ablehnung der Beschwerde im Anlassfall zu V74/2016, E v 16.06.2017 (keine Aufhebung des Flächenwidmungsplanes 3 der Gemeinde Luftenberg an der Donau in der Fassung der Änderung Nr 17 vom 23.04.2009, soweit er sich auf ein bestimmtes Grundstück bezieht).