Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Rechtssatznummer
RS0132491
Geschäftszahl
6Ob86/18t
Entscheidungsdatum
24.01.2019
Rechtssatz
Für das Verpflichtungsgeschäft über Emissionszertifikate gelten die für Kaufverträge über bewegliche unkörperliche Sachen/Rechte einschlägigen Bestimmungen des ABGB. Da das Zertifikat eine Ware ist, richtet sich die Übertragung nach allgemeinen sachenrechtlichen Übertragungsregeln: Mit Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über Ware und Preis, Genehmigung durch das Unionsregister und das European Union Transaktion Log (EUTL) bzw International Transaction Log (ITL) wird die Transaktion in Form von Gut- und Lastschriften auf die Konten der Beteiligten gebucht. Ein Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer ist somit aufschiebend bedingt durch die Genehmigung durch das Unionsregister. Erst mit tatsächlicher Buchung in der Registerstelle ist das Emissionszertifikat wirksam übertragen, und das Eigentum geht auf den Erwerber über.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2019:RS0132491
Im RIS seit
09.04.2019
Zuletzt aktualisiert am
09.04.2019
Dokumentnummer
JJR_20190124_OGH0002_0060OB00086_18T0000_001