Befreite Heilberufe sind Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend (vgl. Ruppe, UStG3, § 6 Tz 417/1).Befreite Heilberufe sind Ärzte, Dentisten, Psychotherapeuten, Hebammen sowie diverse freiberuflich Tätige im Bereich medizinischer Spezialdienste. Die Aufzählung ist abschließend vergleiche Ruppe, UStG3, Paragraph 6, Tz 417/1).