Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Entscheidungsart
Erkenntnis
Dokumenttyp
Rechtssatz
Sammlungsnummer
VwSlg 2499 F/1961;
Rechtssatznummer
1
Entscheidungsdatum
29.09.1961
Index
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm
EStG 1953 §4 Abs2;
EStG 1953 §6 Abs1 Z3;
Rechtssatz
Sind die Veranlagungen für die früheren Jahre bereits rechtskräftig abgeschlossen, sodaß eine Bilanzberichtigung für diese Jahre zu keiner Änderung der Besteuerung führen könnte, dann kann, wenn die Bildung der Rückstellung in dem späteren Jahre von der Behörde nicht anerkannt wird, auch nicht mit Erfolg der Vorwurf erhoben werden, daß die Behörde zu Unrecht die Veranlagung für die früheren Jahre nicht wieder aufgenommen habe.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1961:1959001463.X01
Im RIS seit
29.09.1961
Zuletzt aktualisiert am
09.08.2016
Dokumentnummer
JWR_1959001463_19610929X01