Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 91/13/0111

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

4

Geschäftszahl

91/13/0111

Entscheidungsdatum

23.11.1994

Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Verbindlichkeiten sind grundsätzlich mit dem Rückzahlungsbetrag anzusetzen. Eine Abzinsung dieses Betrages kommt nicht in Betracht, es sei denn, in der Verbindlichkeit wären Zinsenkomponenten enthalten, die nämlich in Wahrheit nicht Anschaffungskosten der Verbindlichkeit darstellen, sondern als laufender Zinsenaufwand zu berücksichtigen sind (Hinweis E 14.1.1986, 85/14/0134).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1994:1991130111.X04

Im RIS seit

14.01.2002

Dokumentnummer

JWR_1991130111_19941123X04

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