Verwaltungsgerichtshof (VwGH)

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Rechtssatz für 1719/66

Entscheidungsart

Erkenntnis

Dokumenttyp

Rechtssatz

Rechtssatznummer

1

Geschäftszahl

1719/66

Entscheidungsdatum

14.06.1968

Index

EStG
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1953 §19 Abs1 Z1

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1968/06/14 1838/66 1

Stammrechtssatz

Betriebsausflüge sind Veranstaltungen zur Erholung des

einzelnen Arbeitnehmers und kommen diesem und nicht der

Belegschaft als Gesamtheit zugute (Hinweis E 10.11.1967, VwSlg

2529 F/1967). Aus dem Umstand, daß es der Beschwerdeführer

unterlassen hat, durch entsprechende Vorkehrungen die

Feststellung der dem einzelnen Arbeitnehmer zugekommenen

geldwerten Vorteile zu ermöglichen, kann nicht abgeleitet

werden, daß die Feststellung objektiv unmöglich gewesen wäre

und die Zuwendung daher keinen Arbeitslohn darstellen (Hinweis:

Rechtslage vor EStG-Novelle 1964).

*

E 14.6.1968, 1838/66 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1968:1966001719.X01

Im RIS seit

04.10.2019

Zuletzt aktualisiert am

04.10.2019

Dokumentnummer

JWR_1966001719_19680614X01

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