Bundesrecht konsolidiert

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Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs Art. 1

Kurztitel

Internationales Übereinkommen zur Regelung des Walfangs

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 44/1995

Typ

Vertrag - Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

20.05.1994

Außerkrafttretensdatum

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Text

Artikel I

  1. Absatz einsDieses Übereinkommen umfaßt die beigefügte Anlage, die Bestandteil des Übereinkommens ist. Jede Bezugnahme auf das „Übereinkommen“ gilt auch als Bezugnahme auf die Anlage in ihrer vorliegenden Fassung oder in der nach Artikel römisch fünf geänderten Fassung.
  2. Absatz 2Das Übereinkommen findet Anwendung auf die der Hoheitsgewalt der Vertragsregierungen unterstehenden Walfangmutterschiffe, Landstationen und Walfänger sowie auf alle Gewässer, in denen dieser Anmerkung, richtig: diese) Walfangmutterschiffe, Landstationen und Walfänger Walfang betreiben.

Zuletzt aktualisiert am

12.05.2023

Gesetzesnummer

10010887

Dokumentnummer

NOR12138435

Alte Dokumentnummer

N8199545724J

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1995/44/A1/NOR12138435

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